Zwischen Gesetz und Praxis: Wie du mit Resturlaub richtig umgehst – fair, transparent und rechtssicher.
- 1.Was ist Resturlaub?
- 2.Wann darf Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
- 3.Wichtige Rechtsprechung: Verfall nur bei Information!
- 4.Resturlaub bei Krankheit: Anspruch bleibt bestehen
- 5.Resturlaub bei Kündigung
- 6.Resturlaub bei Mutterschutz & Elternzeit
- 7.Darf Resturlaub ausgezahlt werden?
- 8.Resturlaub stressfrei mit gastromatic übertragen
- 9.5 Tipps für die Praxis
- 10.Fazit
Resturlaub: Rechte, Pflichten und Fristen für Arbeitgebende
Zwischen Gesetz und Praxis: Wie du mit Resturlaub richtig umgehst – fair, transparent und rechtssicher.
Resturlaub ist in vielen Unternehmen ein Thema, das gerne aufgeschoben wird – bis plötzlich das Jahresende vor der Tür steht. Dann stellt sich die Frage: Was passiert mit den nicht genommenen Urlaubstagen? Dürfen sie verfallen? Muss der Urlaub ausgezahlt werden? Und wie geht man mit Sonderfällen wie Krankheit oder Elternzeit um?
In diesem Artikel zeigen wir dir, was das Bundesurlaubsgesetz vorgibt, welche Fristen gelten – und wie du als Arbeitgeber:in deine Pflichten erfüllst, ohne dabei den Überblick zu verlieren.
Was ist Resturlaub?
Resturlaub meint die Urlaubstage, die Mitarbeitenden am Ende des Kalenderjahres noch zustehen, aber nicht genommen wurden. Laut Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG¹) gilt:
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Doch wie so oft: Ausnahmen bestätigen die Regel – und genau darum geht’s in diesem Artikel.
Wann darf Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Eine Übertragung des Urlaubs ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen:
- Dringende betriebliche Gründe z. B. saisonale Engpässe, Großveranstaltungen, Betriebsferien
- Persönliche Gründe z. B. Krankheit, Mutterschutz, Pflege von Angehörigen
- Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 30. Juni weil der volle Urlaubsanspruch dann noch nicht erworben wurde
In diesen Fällen darf Resturlaub mitgenommen werden – muss aber bis zum 31. März des Folgejahres aufgebraucht sein. Danach verfällt er – zumindest in der Theorie.
Wichtige Rechtsprechung: Verfall nur bei Information!
Zwei wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 2018) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 2022) haben das Spiel verändert:
Arbeitgeber:innen dürfen Resturlaub nur dann verfallen lassen, wenn sie …
ihre Mitarbeitenden aktiv (schriftlich bzw. nachweislich) über den Resturlaub informieren,
- sie rechtzeitig zur Inanspruchnahme auffordern, und
- vor dem Verfall klar warnen, was passiert, wenn der Urlaub nicht genommen wird.
Andernfalls bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – auch über den 31. März hinaus.
Gut zu wissen:
Nur wenn Arbeitgebende nachweisen können, dass Mitarbeitende freiwillig auf ihren Urlaub verzichtet haben, darf der Urlaub verfallen.
Resturlaub bei Krankheit: Anspruch bleibt bestehen
Wer im Urlaub krank wird, muss sich die Urlaubstage nicht „wegnehmen“ lassen – ein ärztliches Attest genügt. Die Tage werden gutgeschrieben.
Zwei wichtige Ausnahmen:
- Wenn nicht die arbeitnehmende Person selbst, sondern ein pflegebedürftiger Angehöriger krank wird.
- Wenn statt Urlaub Überstunden durch Freizeitausgleich abgebaut werden.
Langzeiterkrankung: Was passiert mit dem Resturlaub?
Gute Nachricht: Resturlaub verfällt nicht sofort. Wer durchgehend arbeitsunfähig war, darf bis zu 15 Monate nach Jahresende seinen Urlaub nachholen.
Beispiel:
War jemand 2024 durchgehend krank, kann der Resturlaub bis zum 31. März 2026 genommen werden.
Wichtig
Es muss eine vollständige und durchgängige Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Resturlaub bei Kündigung
Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt: Der Resturlaub bleibt bestehen – und zwar unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Kündigung vor dem 30. Juni:
- Urlaubsanspruch: 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat
- Mit Urlaubsbescheinigung kann der Resturlaub beim neuen Arbeitgeber angerechnet werden
Formel:
[Jahresurlaubstage] ÷ 12 × [gearbeitete Monate] – [genommene Urlaubstage] = [Resturlaub]
Kündigung nach dem 30. Juni:
- Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub
- Offene Urlaubstage werden idealerweise durch Freistellung genommen – alternativ ausgezahlt
Formel:
[Jahresurlaubstage] – [genommene Urlaubstage] = [Resturlaub]
Achtung bei Zusatzurlaub:
Vertragliche Urlaubsansprüche über das gesetzliche Maß hinaus können durch „pro-rata-temporis“-Klauseln anteilig gekürzt sein.
Resturlaub bei Mutterschutz & Elternzeit
- Mutterschutz: Hat laut Mutterschutzgesetz (MuSchG)² keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch. Resturlaub wird ins Folgejahr übertragen.
- Elternzeit: Der gesetzliche Urlaub darf pro Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden (§ 17 BEEG³). Nicht genommener Urlaub kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres nach der Elternzeit genommen werden.
Darf Resturlaub ausgezahlt werden?
Nur im Ausnahmefall: Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen muss der Resturlaub abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Weitere Ausnahme: Todesfall. Hier haben die Erbberechtigten Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs.
Resturlaub stressfrei mit gastromatic übertragen
Mit gastromatic kannst du Urlaubsansprüche, Resturlaub und Sonderregelungen übersichtlich managen – digital, effizient und rechtssicher:
Mit der Urlaubsübersicht in gastromatic kannst du:
- Mitarbeitende filtern, die noch Resturlaub haben
- Urlaub bequem per Klick übertragen
- Vertretungen direkt im Schichtplan einplanen
- Betriebsferien oder Urlaubssperren zentral steuern
So sparst du nicht nur Zeit – du sorgst auch für rechtssichere Prozesse und ein faires Miteinander.

5 Tipps für die Praxis
1. Fristen im Blick behalten
Spätestens zum Jahresende prüfen: Wer hat noch Resturlaub? Was muss bis 31. März erledigt sein? Wer rechtzeitig informiert, beugt späteren Diskussionen vor.
2. Urlaub transparent planen
In gastromatic haben Mitarbeitende jederzeit Zugriff auf ihren aktuellen Urlaubsstand. Das schafft Klarheit und erleichtert die Kommunikation.
3. Urlaub aktiv gewähren
Arbeitgeber sind in der Pflicht, Urlaub nicht nur zu ermöglichen, sondern auch aktiv darauf hinzuweisen. Sonst kann ein Verfall des Urlaubsanspruchs rechtlich unwirksam sein.
4. Sonderregelungen klar regeln
Urlaubssperren in Hochphasen? Betriebsferien im Sommer? Wichtig ist: transparent kommunizieren und in der Planung berücksichtigen.
5.Software einsetzen
Mit gastromatic laufen Übertragung und Kontrolle automatisch – das spart Zeit und Nerven.
Fazit
Ob Urlaub verfallen darf oder übertragen werden muss, hängt nicht nur vom Gesetz ab – sondern auch vom Handeln der Arbeitgebenden. Wer informiert, dokumentiert und rechtzeitig plant, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern stärkt auch das Vertrauen im Team.
Mit einer Software wie gastromatic erledigst du die Urlaubsübertragung auf Knopfdruck – und schaffst den Spagat zwischen gesetzlicher Pflicht und praktischer Entlastung.
FAQ
Wann verfällt Resturlaub?
In der Regel am 31. Dezember. Bei Übertragung: spätestens am 31. März des Folgejahres – außer, du informierst nicht rechtzeitig.
Darf ich Resturlaub auszahlen?
Nur beim Ausscheiden aus dem Unternehmen – z. B. bei Kündigung oder Tod.
Was passiert mit Resturlaub bei Krankheit?
Er verfällt nicht – der*die Mitarbeitende kann ihn bis zu 15 Monate später nehmen.
Wie wird Resturlaub bei Kündigung berechnet?
Vor dem 30. Juni anteilig pro Monat. Danach besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Was gilt bei Mutterschutz und Elternzeit?
Resturlaub bleibt erhalten und muss übertragen werden – mit verlängerten Fristen.
Verweise
Resturlaub einfach übertragen
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Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autorinnen und Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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