- Allgemeines
- Vertragsgegenstand
- Leistungsbeschreibung
- Leistungen
- Datensicherung
- Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von gastromatic
- Individuelle Lösungen
- Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
- Vertragsschluss, Lizenzgebühren, Laufzeit, Up-und Downgrade
- Vertragsschluss
- Vergütung
- Up- und Downgrade
- Kündigung
- Form
- Außerordentliche Kündigung
- Support
- Allgemeines
- Störungskategorien
- Maßnahmen
- Datenschutz
- Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Grundsatz
- Eigenverantwortlichkeit
- Weitere Pflichten und Obliegenheiten
- Verschwiegenheit
- Nutzungsrecht
- Haftung
- Höhere Gewalt
- Nebenabreden, Schriftformerfordernis
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
§1 Allgemeines
§1.1 Die vertical cloud solution GmbH, Landwehrstraße 58 in 64293 Darmstadt (nachfolgend „Anbieter“) ist die Inhaberin sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an der internetbasierten Planungs- und Verwaltungssoftware gastromatic (nachfolgend „gastromatic“). Der Anbieter stellt diese Software mittels Fernzugriffs über das Internet (“Software-as-a-Service“, kurz “SaaS”) bereit.
§1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und Unternehmen, welche gastromatic in Anspruch nehmen und keine Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sondern Unternehmer i.S.d. § 14 BGB darstellen (nachfolgend „Kunden“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§2 Vertragsgegenstand
§2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software gastromatic in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung der Daten der Kunden auf Servern im Rechenzentrum, die im Auftrag des Anbieters betrieben werden. Die Leistung gilt als betriebsfähig bereitgestellt, sobald dem Kunden Zugang zum System gewährt wurde.
§2.2 gastromatic ist ein internetbasiertes System zur Personalplanung und -verwaltung für gastronomische Betriebe und andere Unternehmen mit vergleichbaren Prozessen. Außerdem bietet gastromatic verschiedene Funktionen zur Dokumentation und Auswertung von Arbeitszeiten, Erstellung von Dienstplänen sowie der Vorbereitung und Durchführung von Lohnabrechnungen. Sie umfasst die in der allgemeinen Programmbeschreibung aufgelisteten Funktionen, welche auf der Webseite www.gastromatic.com/de/ zu finden sind, und ist modular aufgebaut.
§2.3 Mit gastromatic erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf von dem Anbieter gemieteten Servern gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Die Kunden organisieren ihre Personalorganisation über einen Unternehmens-Account der Software und halten zugleich ihre Mitarbeiter dazu an, einen Mitarbeiter-Account in der Software einzurichten und die Software ebenfalls zu nutzen. Berechtigte Nutzer sind alle Angestellten, freie Mitarbeiter oder durch Dienstleister zur Verfügung gestellte Mitarbeiter des Kunden, für die ein Nutzerkonto angelegt wurde. Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Anbieters
§3 Leistungsbeschreibung
§3.1 Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, das der Anbieter dem Kunden nach Maßgabe des in Ziffer 4 beschriebenen Verfahrens zum Vertragsschluss zusenden wird (nachfolgend „Angebot“). Aus dem Angebot ergibt sich das vom Kunden gewählte Modul sowie ggf, vereinbarte Zusatzleistungen. Module sind die nach dem aktuell gültigen Preismodell gebündelten Funktionalitäten (im Folgenden „Module“). Die verfügbaren Module sowie der konkrete Leistungsumfang sind auf der Seite www.gastromatic.com/de/preise abrufbar.
Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten nur gegen eine zusätzliche Vergütung bereitzustellen.
§3.2 Datensicherung
Der Anbieter erstellt in automatisierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Sicherungen der Daten, die durch die Nutzung von gastromatic erzeugt werden. Der Kunde kann die erzeugten Daten durch Verwendung der Exportfunktion herunterladen und eigene Sicherungen anfertigen. Hierfür stehen dem Kunden die Formate XML und cvs zur Verfügung.
Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art. Diese unterliegen längerfristiger Datensicherung, für die der Kunde selbst verantwortlich ist.
Die gespeicherten Daten werden vom Anbieter spätestens 80 Tage nach Ende der Vertragslaufzeit von dessen Servern gelöscht.
§3.3 Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von gastromatic
Es wird eine auf das Jahr gerechnete 99,6-prozentige Erreichbarkeit der Software auf den Servern des Anbieters gewährleistet. Ausgenommen hiervon sind Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder der Vornahme von Aktualisierungen und Verbesserungen. Des Weiteren ausgenommen sind Zeiten der Störung, die aufgrund des Zustandes der nicht von dem Anbieter bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen bereitzustellenden Infrastruktur entstanden sind sowie Störungszeiten, die nicht von dem Anbieter bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Bei einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit von gastromatic aufgrund von Updates oder Wartungsarbeiten wird der Kunde rechtzeitig per Email benachrichtigt. In der Regel werden diese Arbeiten nachts zwischen 0:00 Uhr und 04:00 Uhr durchgeführt.
Sollte der Dienst von gastromatic durch den Anbieter vollständig eingestellt werden, weil dieser den Betrieb nicht fortführen kann, werden die durch die Nutzung von gastromatic generierten Daten dem jeweiligen Kunden nach Maßgabe der Ziffer 3.2 zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Einstellung des Betriebs in angemessener Frist informiert. Es obliegt der eigenen Verantwortung des Kunden, die Daten innerhalb dieser Frist eigenständig zu sichern.
§3.4 Individuelle Lösungen
Leistungen, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.
§3.5 Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
§3.5.1 Der Zugriff auf gastromatic erfolgt mittels Fernzugriffs über das Internet.
Voraussetzungen für die Nutzung von gastromatic sind insbesondere:
- Internetzugang (siehe § 3.5.3);
- PC mit Betriebssystem in aktueller Version sowie einer Prozessor-Taktgeschwindigkeit von mindestens 2,5 GHz und einem Arbeitsspeicher von mindestens 4 GB Kapazität;
- Internetbrowser in aktuellster Version mit aktivierter Cookie-Funktion und aktiviertem JavaScript.
§3.5.2 Der Anbieter empfiehlt aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen die Nutzung des Browsers Chrome von Google in der jeweils aktuellsten Version. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
§3.5.3 Die Nutzung von gastromatic setzt eine Mindestbandbreite von 6 Mbit/s gemessener Downloadgeschwindigkeit und 1Mbit/s gemessener Uploadgeschwindigkeit voraus.
§3.5.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die in § 3.5 beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind und die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software benötigten Anforderungen an die Hard- und Software erfüllt sind. Es liegt in seiner Verantwortung, seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Schadsoftware, Viren und Trojaner durch die Einrichtung entsprechender Sicherheitssoftware zu schützen.
§3.5.5 Der Anbieter wird durch den Kunden von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung der in § 3.5 genannten Pflichten entstehen.
§4 Vertragsschluss, Vergütung, Laufzeit, Up- und Downgrade
§4.1 Vertragsschluss
$4.1.1 Wird dem Kunden ein Angebot zugesendet, entsteht durch die Annahme des Kunden und die Rücksendung des durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte eigenhändig unterschriebenen Angebotes und dessen Zugang beim Anbieter ein rechtsverbindlicher Vertrag. Die Rücksendung kann auf dem Postweg oder eingescannt als Anhang in einer E-Mail erfolgen. Zusätzlich wird vom Anbieter die Möglichkeit der Unterzeichnung mittels elektronischer Signatur unterstützt und akzeptiert. Hier gilt die Rücksendung des mittels elektronischer Signatur unterzeichneten Angebotsschreibens als Annahmeerklärung.
§4.1.2. Das Angebot enthält die wesentlichen Informationen zum individuellen Leistungsumfang, der Vertragslaufzeit, den Zahlungsmodalitäten und der Kündigungsfrist.
§4.1.3 Der Vertragsschluss kann ebenfalls über die Webapplikation des Anbieters erfolgen. Durch den Klick auf „Jetzt Kunde werden“ und die Auswahl des Produkts (Zahlungszyklus, Mitarbeiter, Module bzw. Pakete) wird das Angebot des Anbieters nach einer letztmaligen vollständigen Übersicht über das Angebot durch das Akzeptieren der AGB und den Klick auf die Angebotsannahme angenommen. Bis zum Klick auf die Angebotsabnahme kann der Kunde den Bestellprozess jederzeit durch Schließen des Browserfensters oder einen Klick auf das Feld „Abbrechen“ abbrechen. Danach werden der Leistungsumfang sowie die Preise in einer entsprechenden Auftragsbestätigung nochmals aufgestellt und dem Kunden per Email zugesendet.
§4.2 Vergütung
Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Der Anbieter behält sich vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Diese erfolgen nach billigem Ermessen und sind beschränkt auf die Anpassung an die Entwicklung von Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, z.B. die Kosten für die Bereitstellung der Serverkapazitäten. Insbesondere wird der Anbieter keine Preisanpassungen vornehmen, die das Äquivalenzinteresse zwischen Leistung und Gegenleistung zu seinen Gunsten verändern. Preiserhöhungen sind auf maximal fünf Prozent pro Jahr begrenzt.
4.3 Up- und Downgrade
§4.3.1 Bereits während der Vertragslaufzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu Up- und Downgrades. Ein Upgrade beschreibt die Aufstockung des Vertrages hin zu einem höheren Leistungsumfang. Ein Downgrade hingegen beschreibt das Herabsetzen des Leistungsumfangs hin zu einem niedrigeren Leistungsumfang. Der Leistungsumfang ist durch die gewählte Mitarbeiteranzahl und die aktivierten Module (gem. Angebot) definiert.
§4.3.2 Wünscht der Kunde ein solches Up- oder Downgrade, so teilt er dies dem Anbieter mit. Der Anbieter wird dem Kunden auf Grundlage des gewünschten Umfangs der Änderungen, der noch verbleibenden Restlaufzeit des Vertrages und der bereits gezahlten Vergütung ein neues Angebot übermitteln. Insoweit gilt Ziffer 4.1. Ein Anspruch des Kunden auf ein Up- oder Downgrade besteht nicht.
§5 Kündigung
5.1 Form
Die Kündigung des Vertrages zur Nutzung von gastromatic bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist z.B. per Fax, per Post oder per Email an den Anbieter (Adresse siehe Impressum) zu übersenden; die elektronische Kündigungsform (etwa eine Kündigung per „Klick“ auf der Internetseite) ist ausgeschlossen. Aus dem Kündigungsschreiben muss hervorgehen, dass der Absender zur Kündigung berechtigt ist und als Vertreter seiner Firma handelt (z.B. Briefpapier, Absenderadresse der Email von hinterlegtem System-Admin). Der Anbieter wird den Zugang der Kündigung innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen bestätigen
§5.2 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Anbieter insbesondere:
- der schwerwiegende Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB;
- die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen;
- Zahlungsverzug für zwei aufeinanderfolgende Monate;
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kunden oder die Abweisung des entsprechenden Eröffnungsantrages mangels Masse.
Eine außerordentliche Kündigung wegen einer groben Pflichtverletzung – mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs – ist nur nach vorhergehender schriftlicher Abmahnung, unter Beachtung einer zwölftägigen Frist, möglich. Hat der Kündigungsgewillte länger als zwölf Tage Kenntnis von den Umständen, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen, kann die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände gestützt werden.
§6 Support
6.1 Allgemeines
Der Anbieter ermöglicht den Kunden während der Vertragslaufzeit die Kontaktaufnahme über ein Email-Ticket-System sowie eine Telefon-Hotline (nachfolgend „Support“). Der Support ist zur Entgegennahme von Störungsmeldungen innerhalb der Büroöffnungszeiten des Anbieters von Montag bis Freitag erreichbar, soweit es sich bei den vorgenannten Tagen nicht um einen Feiertag des Bundeslandes Hessen handelt. Die jeweils gültigen Uhrzeiten zur Erreichbarkeit der Telefon-Hotline können der Homepage entnommen werden.
6.2 Störungskategorien
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
- Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
- Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet.
6.3 Maßnahmen
§6.3.1. Der Anbieter wird sich bemühen, die Störungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schwerwiegende Störungen wird der Anbieter vorrangig beheben. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nachrangig behandelt.
§6.3.2. Stellt sich die mitgeteilte Störung nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit ebenfalls mit.
Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, ebenfalls zur Verfügung stellen.
§6.3.3. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich durchführen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
§6.3.4. Weitergehende Leistungen des Supports, etwa abweichende Erreichbarkeiten sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab schriftlich zu vereinbaren und in der Regel gesondert zu vergüten.
§7 Datenschutz
§7.1 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (Art. 28 DSGVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Vertragsschluss zur Auftragsdatenverarbeitung kann auch online unter www.gastromatic.com/de/av erfolgen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß Art. 28 DSGVO oder sonstiger Rechtsnormen notwendig ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein hundertprozentiger Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§7.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die Nutzung von gastromatic personenbezogene Daten, so garantiert er, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Zuwiderhandelns den Anbieter von jeglichen Ansprüchen durch Dritte frei.
§7.3 Der Anbieter nimmt keinerlei Kontrolle der gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden. Lediglich auf Anweisung des Kunden ist der Anbieter berechtigt, kundenspezifische Daten zu verarbeiten beziehungsweise zu nutzen. Insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Erlaubnistatbestände oder Anordnungen, denen der Anbieter zur Folgeleistung rechtlich verpflichtet ist.
§7.4 Als Primärspeicheroption wurde vom Anbieter die Speicherung auf in Deutschland liegenden Servern ausgewählt.
§7.5 Während des Geltungszeitraumes dieses Vertrages ist der Anbieter im Rahmen des datenschutzrechtlich zulässigen Bereichs zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. zur Abrechnung von Leistungen) ermächtigt. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Anbieter nicht weiter berechtigt, diese Daten zu nutzen. Er wird die Löschung der Daten nach Ablauf von 80 Tagen nach Vertragsende vornehmen. Der Kunde hat während der ersten 30 Tage nach Vertragsende die Möglichkeit auf seine Daten selbständig über den Kundenzugang zuzugreifen und diese zu sichern. Während der darauffolgenden 50 Tage kann der Kunde auf Anfrage erneuten Zugang zu seinen Daten beantragen und/oder diese gegen Kostenerstattung auf einem Datenträger bereitgestellt bekommen.
§7.6 Der Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation sowie sonstigen Systemkomponenten von gastromatic zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse zu Art. 32 DSGVO sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs mit persönlichen Daten im Rahmen des Betriebes von gastromatic.
§7.7 Weitere Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind in der Datenschutzerklärung unter www.gastromatic.com/de/datenschutz zu finden.
§8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
8.1 Grundsatz
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten vollständig fachlich ordnungsgemäß erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind.
§8.2 Eigenverantwortlichkeit
Der Kunde ist selbst für die Nutzung der Leistungen des Anbieters, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, insbesondere der Einhaltung der Anforderungen des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, der Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten sowie des Erhebungsumfangs personenbezogener Daten von Mitarbeitern.
Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung,
- zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen, inwiefern die vom Anbieter angebotenen Leistungen seinen tatsächlichen und an ihn gerichteten rechtlichen Anforderungen entsprechen;
- sich an die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den arbeitsrechtlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes (z.B. die rechtmäßige Zahlung des Mindestlohns); des Arbeitszeitgesetzes (z.B. die Gewährung der Pausenzeiten), des Bundesurlaubsgesetzes; des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches; des Mutterschutzgesetzes; des Berufsbildungsgesetzes; des Einkommenssteuergesetzes; der aktuellen Rechtsprechung etc. zu halten und sich bei etwaigen Fragen selbständig fachkundig beraten zu lassen (dies gilt entsprechend für die Anforderungen der Legislatur und Rechtsprechung des betreffenden Standortes);
- Konfliktanzeigen und Hinweisen im Programm zur Fehlervermeidung Folge zu leisten und notfalls den Support in Anspruch zu nehmen;
- bei Verwendung der automatischen Pausenlogik (dh. z.B. für Deutschland den automatischen Abzug von bspw. bis zu 30 min nach Überschreitung von 6,5 Arbeitsstunden) sicherzustellen, dass die Mitarbeiter, soweit gesetzlich erfordert, die Pausenzeiten auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Diese tatsächliche volle Inanspruchnahme hat der Kunde auch zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter bei etwaiger Nichtinanspruchnahme die Pausenzeiten nachträglich korrigieren können und werden;
- bei Verwendung der Zuschlagseinstellungen (dh. z.B. für Deutschland die Einstellung von beitrags- und steuerbegünstigten Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen) sich zu vergewissern, dass die Zuschläge rechtskonform gezahlt und auch die dazugehörigen Abgaben rechtmäßig gezahlt werden;
- vor Überlassung der Daten an den Anbieter zu prüfen, ob er diese wie geplant nutzen darf und etwaig notwendige Nutzungsrechte oder Einwilligungen Dritter im Voraus einzuholen;
- sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter durch die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung der Daten und Inhalte verletzt werden;
- die durch Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Funktionen erzeugten Resultate (z.B. Bedarfsprognosen oder Dienstpläne) stets auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
§8.3 Weitere Pflichten und Obliegenheiten
Er wird des Weiteren insbesondere
§8.3.1 die vereinbarte Nutzungsgebühr fristgerecht zahlen.
§8.3.2 die ihm und weiteren Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim halten, nicht an Unberechtigte weitergeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sollte der Verdacht seitens des Kunden bestehen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen zugegangen sind, wird er umgehend den Anbieter darüber informieren;
§8.3.3 dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (z.B. bei Übernahme von Daten Dritter auf Server des Anbieters) berücksichtigt werden;
§8.3.4 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;
§8.3.5 vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten nutzen, um seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern;
§8.3.6 bei Nutzung der automatischen Dokumentenherstellung sicherstellen, dass diese sorgfältig und eigenverantwortlich geprüft worden ist. Dasselbe gilt für die Zulässigkeit eines Dokumentenuploads.
§8.3.7 den Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken missbrauchen (Spamming);
§8.3.8 Mängel an Vertragsleistungen dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies ein Mitverschulden dar. Soweit der Anbieter durch Unterlassung oder Verspätung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen;
§8.3.9 es unterlassen, selbst oder durch Dritte Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Datennetze bzw. Programme des Anbieters einzugreifen bzw. eingreifen zu lassen;
§8.3.10 nach § 7 erforderliche Einwilligungen von Betroffenen einholen, bevor er bei der Nutzung von gastromatic personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet und dies nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist;
§8.3.11 die von ihm autorisierten Nutzer dazu verpflichten, alle in § 7 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
§8.3.12 gastromatic nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Information mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten übermitteln und auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können;
§8.3.13 regelmäßig eigene Sicherungskopien von relevanten Informationen, wie zum Beispiel der Mitarbeiterkartei, durch einen Download (Export) erstellen. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung gemäß § 3.2;
§8.3.14 Bewegungsdaten/Stundenzettel in regelmäßigen Abständen, einmal pro Kalenderwoche bzw. mindestens einmal pro Monat, von den jeweiligen Mitarbeitern gegenzeichnen lassen.
§8.3.15 nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
§9 Verschwiegenheit
Der Kunde verpflichtet sich über sämtliche Vertragsvereinbarungen und etwaige Individualvereinbarungen Stillschweigen gegenüber Wettbewerbern und Dritten, die in geschäftlicher Beziehung zum Unternehmen stehen, zu bewahren.
§10 Nutzungsrecht
§10.1 gastromatic ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an gastromatic sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Anbieter entsprechende Nutzungsrechte. Der Anbieter räumt dem Kunden das beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der mit der Software verbundenen Funktionalität bestimmungsgemäß zu nutzen.
§10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gastromatic über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, gastromatic oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil von gastromatic zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
§10.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung oder einer schuldhaften Ermöglichung der Nutzung von gastromatic durch Dritte, hat der Kunde jeweils eine Vertragsstrafe von jeweils sechstausend Euro zu entrichten. Der Anbieter hat darüber hinaus die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§11 Haftung
§11.1 Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, unbeschränkt.
§11.2 Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt.
§11.3 Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, z.B. die Bereitstellung der Software. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (gem. § 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; § 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
§11.4 Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien angefallen wäre.
§11.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§12 Höhere Gewalt
§12.1 Der Anbieter ist von der Erfüllung der Leistung aus diesem Vertrag im Falle und für die Dauer höherer Gewalt befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten dieses Zustandes nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
§12.2 Umstände höherer Gewalt sind zum Beispiel:
- von dem Anbieter nicht zu vertretende Feuer/Explosionen oder Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen
- Krieg, Unruhen, Streiks, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen sowie weitere von dem Anbieter nicht zu vertretende Umstände
- nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets oder des Stromnetzes
§12.3 Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§13 Nebenabreden, Schriftformerfordernis
§13.1 Weicht eine Individualabrede mit dem Kunden von den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbestimmungen ab, so hat diese gemäß § 305b BGB Vorrang. Eine von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Individualabrede hat Gültigkeit, wenn diese Vereinbarung in schriftlicher Vertragsform vorliegt oder von dem Anbieter via Email eindeutig bestätigt wurde.
§13.2 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
§13.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden in Textform bzw. soweit E-Mail-Kommunikation zwischen den Parteien vereinbart ist, auch per E-Mail, zu ändern. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht binnen 2 Wochen nach Zugang angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter besonders hinweisen.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Darmstadt, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§15 Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.