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Manteltarifvertrag Gastronomie: Was Arbeitgebende wissen sollten

Inhalte, Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Gültigkeit der verschiedenen Verträge
  • 1.
    Kurz und knapp
  • 2.
    Für wen gelten Manteltarifverträge?
  • 3.
    Welche Regelungen gelten für Sonn- und Feiertage?
  • 4.
    Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Manteltarifverträgen
  • 5.
    Manteltarifverträge einfach und rechtskonform umsetzen mit gastromatic

Kurz und knapp

Ist man in der Gastronomie beschäftigt, arbeitet man häufig dann, wenn andere entspannt ihr Wochenende oder ihren Feiertag genießen.
Dabei stellt sich für Gastronom*innen oft die Frage: Wie schaffe ich für meine Angestellten einen Ausgleich für Sonn- und Feiertage?
Die grundsätzlichen Möglichkeiten für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Grundlagen der gesetzlichen Regelungen haben wir bereits zusammengefasst.
Heute wollen wir uns 5 verschiedene Manteltarifverträge und die dort festgeschriebenen Vorgaben genauer anschauen.
Hierfür werfen wir ein Auge auf die jeweiligen Manteltarifverträge für das Hotel- und Gastgewerbe aus Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Für wen gelten Manteltarifverträge?

Grundsätzlich werden Tarifverträge von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Diese Tarifverträge sind dann für diese Parteien verbindlich.
Manteltarifverträge sind im Vergleich zu Tarifverträgen allgemeiner gehalten und beinhalten meist aufgrund einer langen Laufzeit langfristigere Regelungen für einen größeren darunter fallenden Personenkreis.
Wird ein (Mantel-)Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so sind unter den Geltungsbereich fallende Parteien auch dann an den (Mantel-)Tarifvertrag gebunden, wenn sie nicht in dem tarifschließenden Verband oder Gewerkschaft Mitglied sind.
Dies ist bei den unten beschriebenen Manteltarifverträgen des jeweiligen Landesverbandes der DEHOGA der Fall: Diese sind allgemeinverbindlich.
Fällt man also unter den jeweiligen Geltungsbereich und ist in einem der 5 Bundesländer ansässig, sind die Vorgaben aus dem Rahmentarifvertrag maßgeblich.

Welche Regelungen gelten für Sonn- und Feiertage?

Eine Sache vorweg: Die Regelungen für Sonntage sind überschaubar. In der Hotellerie und Gastronomie gelten Sonntage als relativ „normale Arbeitstage“. Deshalb gibt es hier in der Regel keinen besonderen Ausgleich.
Lediglich die Anzahl der freien Sonntage pro Jahr ist im Arbeitszeitgesetz mit 15 Tagen verankert. Wie bereits in unserem Blogartikel zur Arbeitszeit erwähnt, dürfen Arbeitnehmende grundsätzlich nach dem Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden, § 9 ArbZG.
Hier stellen Gastronomie und Hotellerie natürlich Ausnahmen dar. Nach § 7 ArbZG kann in Tarifverträgen jedoch von bestimmten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden.
In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen treten im Rahmen der jeweiligen Manteltarifverträge 10 arbeitsfreie Sonntage an diese Stelle.
Interessanter wird es beim Ausgleich von Feiertagsarbeit. Die rudimentären Anforderungen des Gesetzgebers sind in jedem der unten genannten Manteltarifverträge deutlich ausgebaut.
Dennoch unterscheiden sie sich untereinander. Schauen wir uns die unterschiedlichen Regelungen einmal genauer an.

MANTELTARIFVERTRAG IN HESSEN AB 1. JANUAR 2024

Fällt ein Feiertag auf einen Montag bis Freitag, erhalten Mitarbeitende in Gastronomie und Hotellerie in Hessen zusätzlich zu ihrer Vergütung eine Zeitgutschrift für einen Arbeitstag, unabhängig davon, ob an diesem Tag im Betrieb gearbeitet wurde oder nicht.

Für Feiertagsarbeit an Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Fronleichnam sowie den beiden Weihnachtsfeiertagen erhalten Mitarbeitende unabhängig von der oben genannten Regelung einen Zuschlag in Höhe von 25 % auf den Tarifverdienst.

Inhalte Rahmentarifvertrag Baden-Württemberg

Im Manteltarifvertrag Gaststättengewerbe Baden-Württemberg werden Feiertage ausgeglichen, die auf einen Montag bis Freitag fallen. Fällt der Feiertag also auf einen Samstag oder Sonntag, so findet er – wie beim „gewöhnlichen Arbeitnehmenden“ – keine Berücksichtigung.
Für Arbeitnehmende, die an relevanten Feiertagen eine Arbeitsleistung erbringen, bedeutet das: Sie erhalten entweder einen Ausgleichstag oder alternativ den höchstmöglichen steuer- und abgabenfreien Feiertagszuschlag (125 – 150 %). Eine Frist für den Ausgleichstag ist nicht erwähnt.

Regelungen Manteltarifvertrag Niedersachsen

Auch in Niedersachsen sind im Rahmen des Manteltarifvertrags Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen ausschließlich die Feiertage relevant, die auf Montag bis Freitag fallen.
Arbeitet man als Beschäftigte*r an einem auf Montag bis Freitag fallenden Feiertag, so kann mit einem Ausgleichstag oder auch mit einem 100 %igen Zuschlag vergütet werden.

Inhalte Manteltarifvertrag Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind im Manteltarifvertrag Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW die Feiertage von Montag bis Samstag relevant. Ein Ausgleichstag muss innerhalb von 3 Wochen gewährt werden.
Vor der Gewährung des Ausgleichstags ist zuvor eine Ruhezeit von 10 Stunden zu gewährleisten. Wird ein Ausgleichstag nicht gewährt, so ist der Feiertag mit einem Zweiundzwanzigstel (1/22) des Entgeltes des jeweiligen Monats plus einem Zuschlag von 25 % abzugelten.

Regelungen Manteltarifvertrag Schleswig-Holstein

Im Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein treffen wir auf eine andere Art von Regelung: Auch hier sind nur Feiertage zwischen Montag und Freitag relevant.
Interessant ist aber, dass nicht nur die Mitarbeitenden belohnt werden, die am Feiertag selbst gearbeitet haben. Jede*r Arbeitnehmer*in hat in der Feiertagswoche einen Einsatz weniger bzw. erhält einen Ausgleichstag.
Für die Mitarbeitenden, die am Feiertag gearbeitet haben und nicht innerhalb von 5 Wochen einen Ausgleichstag erhalten, ist zudem ein Zuschlag in Höhe von 25 % fällig.

VOR- UND NACHTEILE VON MANTELTARIFVERTRÄGEN

Vorteile:

  • Vereinbarung von Mindeststandards für Arbeitsbedingungen
  • Regulierung von Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen und Löhnen
  • Sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften

Nachteile:

  • Einschränkung individueller Verhandlungen über Vertragsbedingungen
  • Steife Strukturen, die sich schwer anpassen lassen
  • Begrenzte Flexibilität für Arbeitgebende bei individuellen Unternehmensthemen

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Manteltarifverträgen

In den 5 Bundesländern ergeben sich also durchaus Gemeinsamkeiten. Der Feiertag findet keine Berücksichtigung, wenn er auf den Betriebsruhetag fällt oder für die Mitarbeitenden, die an dem Feiertag ihren festen Ruhetag haben.
Auch finden die besonderen Regelungen keine Anwendung auf Mitarbeitende, die ausschließlich wegen der Arbeit an Feiertagen angestellt wurden. Die tatsächliche Ausgestaltung in Form von Frist und möglicher Höhe des Zuschlags variiert.
Die gesetzliche Grundlage zum Ausgleich von Sonntags- und Feiertagsarbeit greift aus der Historie heraus nur bei Angestellten mit einer 6-Tage-Woche.
Das Gesetz ist aufgrund der heute typischen 5-Tage-Woche und des ohnehin im Gastgewerbe häufiger eingesetzten Modells der „variablen Tage“ eher praxisfern und erscheint manchen möglicherweise nicht mehr zeitgemäß.
In Abgrenzung hierzu bieten die jeweiligen Manteltarifverträge eine praxisnähere und arbeitnehmerfreundlichere Regelung.
Schaut man auf ganz Deutschland, so sind viele Varianten vertreten: Von keiner Berücksichtigung der Feiertagsarbeit über mögliche Ausgleichstage bis hin zur Zahlung von Zuschlägen oder Kombination von Zuschlägen und Ausgleichstagen.
Dahinter steht oft die Bemühung, Arbeitnehmenden im Gastgewerbe gegenüber den „gewöhnlichen Angestellten“, die von montags bis freitags im Betrieb sind, einen fairen Ausgleich zu geben.

Manteltarifverträge einfach und rechtskonform umsetzen mit gastromatic

Manteltarifverträge sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und regeln die Arbeitsbedingungen und Gehälter in verschiedenen Branchen, einschließlich des Gastgewerbes. Sie können jedoch komplex sein und sich je nach Region und Tarifvertrag unterscheiden.
Praktische Personalmanagementsoftware wie gastromatic kann eine große Arbeitserleichterung darstellen, da sie es ermöglicht, die Einstellungen auf die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.
Für Gastronom*innen mit mehreren Standorten und unterschiedlichen Manteltarifverträgen ist diese Anpassungsmöglichkeit unumgänglich. Die Software ermöglicht es, die tariflichen Bestimmungen zu verwalten, Löhne, ArbeitszeitenKrankheiten und Urlaube korrekt zu erfassen und Abrechnungen automatisch zu erstellen. Dadurch werden Fehler minimiert und der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Die Verwendung von Personalmanagementsoftware wie gastromatic hilft nicht nur dabei, die Manteltarifverträge einfach umzusetzen, sondern bietet auch andere Vorteile.
Die Software kann beispielsweise auch bei der Dienstplanung, der Erfassung von Arbeitszeiten und der Kommunikation mit den Mitarbeitenden unterstützen. Dies führt zu einer effizienteren Organisation des Personals und trägt somit zur Steigerung der Produktivität und Kundenzufriedenheit bei.
Durch den Einsatz von Personalmanagementsoftware können Gastronom*innen Zeit sparen und sich auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren, um ihren Gästen ein erstklassiges Erlebnis zu bieten.
Es lohnt sich also, in moderne Lösungen zu investieren, um den betrieblichen Ablauf zu optimieren und gleichzeitig die Tarifverträge korrekt umzusetzen.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autor*innen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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