
Minijob Jahresgrenze 2026: Praktische Tipps zur Einhaltung der Verdienstgrenze
- 1.Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- 2.Warum wird die Minijob-Grenze angepasst?
- 3.Welche Vorteile bietet ein Minijob?
- 4.Welche Minijob-Verdienstgrenze gilt ab 2026?
- 5.Wann darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
- 6.Was zählt zum Arbeitsentgelt?
- 7.Schwankendes Entgelt: Was ist erlaubt und was nicht?
- 8.Erheblich schwankendes Entgelt: Wann der Minijob-Status 2026 verloren geht
- 9.Ausnahmeregelungen: Wann die Minijob-Verdienstgrenze 2026 überschritten werden darf
- 10.Verstetigtes Entgelt: Sicherheit und Planbarkeit für beide Seiten
- 11.Kurzfristige Beschäftigung als Alternative bei hohen Schwankungen
- 12.Rechtssicher planen mit Arbeitszeitkonten
- 13.Mindestlohn für Minijobber:innen ab 2026
- 14.Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
- 15.Weitere Pflichten für Arbeitgebende bei Minijobs
- 16.Fazit: Die Minijob-Jahresgrenze 2026 richtig anwenden – rechtssicher, planbar und effizient
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Mindestlohn ab 2026: 13,90 € pro Stunde (statt 12,82 € im Jahr 2025)
- Monatliche Minijob-Grenze: 603 € (statt 556 €)
- Jährliche Verdienstgrenze: 7.236 € (statt 6.672 €)
- Ziel der Anpassung: Erhalt des Arbeitsumfangs trotz höherem Mindestlohn
Warum wird die Minijob-Grenze angepasst?
Welche Vorteile bietet ein Minijob?
Für Beschäftigte:
- Flexible Arbeitszeiten bei voller Freiheit:Minijobs ermöglichen eine reduzierte Wochenarbeitszeit, die sich ideal mit Studium, Rente, Familie oder einer Hauptbeschäftigung kombinieren lässt. Die neue monatliche Grenze von 603 € sorgt dafür, dass der Status „geringfügige Beschäftigung“ auch mit dem höheren Mindestlohn von 13,90 € gewahrt bleibt.
- Zusätzliches Einkommen – steuerfrei bis 7.236 € jährlich:Ob Rentner:in, Studierende:r, Elternteil oder Schüler:in – wer im Rahmen der Minijob Jahresgrenze 2026 bleibt, kann steuerfrei und ohne volle Sozialabgaben dazuverdienen.
- Kaum Sozialabgaben – mehr Netto vom Brutto:Minijobber:innen sind grundsätzlich nur rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Beiträge zu Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung fallen in der Regel nicht an. Das bedeutet: Mehr Netto, weniger Abzüge – und trotzdem arbeitsrechtlich abgesichert.
Für Arbeitgeber:innen:
- Maximale Flexibilität bei kurzfristigem PersonalbedarfGerade in saisonal geprägten Bereichen wie Gastronomie, Hotellerie oder Einzelhandel ermöglichen Minijobs eine schnelle und unkomplizierte Besetzung offener Schichten. So lassen sich Auftragsspitzen effizient abfedern.
- Geringe Lohnnebenkosten durch PauschalabgabenArbeitgebende zahlen für Minijobs nur pauschale Beiträge zur Rentenversicherung (15 %) und ggf. zur Krankenversicherung (13 %). Auch Lohnsteuer und Umlagen können pauschal abgeführt werden. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit bei der Abrechnung.
- Einfachere Verwaltung & digitale Prozesse mit gastromaticMit einer digitalen Personalplanungslösung wie gastromatic lassen sich Dienstpläne, Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen rechtssicher steuern, inklusive Minijob-konformer Lohnabrechnung.
Welche Minijob-Verdienstgrenze gilt ab 2026?
WICHTIG
Ein gelegentliches Überschreiten der Grenze ist erlaubt, sofern die Jahresverdienstgrenze von 7.236 € insgesamt nicht überschritten wird.
Wann darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
- Die Überschreitung ist nicht planbar (z. B. Krankheitsvertretung, unerwartete Auftragsspitze).
- Sie tritt höchstens zweimal im Kalenderjahr auf.
- Der Monatsverdienst darf dabei maximal 1.206 € betragen – also das Doppelte der regulären Monatsgrenze.
Was zählt zum Arbeitsentgelt?
- der reguläre Stundenlohn,
- Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld),
- bezahlte Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Feiertage),
- Zuschläge für Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit, sofern sie im Urlaubs- oder Krankheitsentgelt enthalten sind und damit steuer- und beitragspflichtig.
- steuerfreie Zuschläge für Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit,
- Ehrenamtspauschalen oder Übungsleiterfreibeträge, sofern separat abgerechnet.
Schwankendes Entgelt: Was ist erlaubt und was nicht?
Monat | Verdienst |
|---|---|
März & August | je 700 € |
Restliche 10 Monate | je 500 € |
- 2 Monate × 700 € = 1.400 €
- 10 Monate × 500 € = 5.000 €
- Gesamtjahresverdienst = 6.400 €
- Ø Monatsverdienst = 6.400 € / 12 = ca. 533 €
Wichtig für Arbeitgebende und Personalverantwortliche
- Das schwankende Entgelt muss regelmäßig auftreten (z. B. saisonale Auslastung).
- Die Schwankungen müssen planbar sein (z. B. Einsatzplanung, Dienstplan, Feiertagsgeschäft).
- Unvorhersehbare oder extreme Schwankungen gelten nicht mehr als Minijob.
WICHTIG
Wird die Verdienstgrenze durch nicht planbare Mehrarbeit oder extreme Monatsschwankungen überschritten, kann rückwirkend Sozialversicherungspflicht entstehen – mit Meldepflichten und Beitragsnachzahlungen an die Minijob-Zentrale.
Erheblich schwankendes Entgelt: Wann der Minijob-Status 2026 verloren geht
- August & September: je 2.000 €
- Restliche 10 Monate: je 200 €
- Gesamtjahresverdienst: 6.000 €
- Ø Monatsverdienst: 500 €
- Die Schwankungen sind nicht regelmäßig und
- in einzelnen Monaten wird ein Vielfaches der Monatsgrenze verdient.
Das passiert bei zu großen Einkommensschwankungen
- Rückwirkender Verlust des Minijob-Status
- Sozialversicherungspflicht für die betroffenen Monate
- Nachzahlungspflicht gegenüber der Minijob-Zentrale
- Keine pauschale Besteuerung möglich
WICHTIG
Nur die Monate mit massiver Überschreitung (im Beispiel August & September) gelten als sozialversicherungspflichtig – nicht das gesamte Kalenderjahr.
Unser Tipp bei extremen Schwankungen
ACHTUNG
Saisonale Schwankungen, die regelmäßig auftreten (z. B. Eiscafé im Sommer), gelten weiterhin als zulässiges schwankendes Entgelt. Unerwartete Spitzen durch Krankheitsvertretungen oder Großveranstaltungen hingegen können problematisch werden – insbesondere ohne vorausschauende Personalplanung und Zeiterfassung.
Ausnahmeregelungen: Wann die Minijob-Verdienstgrenze 2026 überschritten werden darf
Wann ein Überschreiten der Minijob-Grenze erlaubt?
- die Mehrarbeit nicht planbar war (z. B. durch Krankheit),
- die Überschreitung maximal zwei Mal pro Zeitjahr vorkommt und
- der monatliche Verdienst in diesen Monaten nicht mehr als das Doppelte der Monatsgrenze beträgt, also 1.206 € (2 × 603 €).
WICHTIG
Diese Ausnahme darf nicht regelmäßig genutzt werden. Sie dient ausschließlich dazu, auf unvorhersehbare Situationen flexibel reagieren zu können, ohne sofort ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auslösen zu müssen.
Verstetigtes Entgelt: Sicherheit und Planbarkeit für beide Seiten
Was bedeutet „verstetigtes Entgelt“?
- ein fester monatlicher Lohn (z. B. 603 €) gezahlt,
- eine konkrete Arbeitszeit vereinbart,
- ein Arbeitszeitkonto geführt, das Plus- oder Minusstunden erfasst.
Vorteile für Arbeitgebende
- Kalkulierbare Lohnkosten
- Rechtssichere Einhaltung der Minijob-Grenze 2026
- Vermeidung von Nachzahlungen bei Prüfungen
- Einfachere Lohnabrechnung durch klare Zeit-/Lohnstruktur
Vorteile für Minijobber:innen
- Stabiles Einkommen mit klarer Planung
- Mehr Flexibilität durch Arbeitszeitkonto
- Bessere Vereinbarkeit von Job, Studium oder Familie
Arbeitszeitkonto & Vertrag: Was rechtlich zu beachten ist
- vereinbarter Monatsarbeitszeit
- Höhe des monatlichen Entgelts
- Regelungen zur Zeiterfassung und Stundenaufzeichnung
- die Beschäftigung als Minijob geplant war,
- keine verdeckte Überschreitung der Verdienstgrenze vorlag,
- und keine Sozialversicherungspflicht rückwirkend entsteht.
Kurzfristige Beschäftigung als Alternative bei hohen Schwankungen
- Maximal 3 Monate (bei durchgängiger Beschäftigung mit mind. 5 Arbeitstagen/Woche)
- Oder: maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr (bei weniger als 5 Tagen/Woche)
Rechtssicher planen mit Arbeitszeitkonten
- Verstetigtes Entgelt = stabile Monatsvergütung: Minijobber:innen erhalten einen gleichbleibenden Monatslohn, unabhängig von leichten Schwankungen im Arbeitseinsatz, das ist bei saisonaler Auslastung oder Stoßzeiten ideal.
- Exakte Zeiterfassung: Schichten werden minutengenau erfasst, damit keine unbeabsichtigten Überschreitungen der Entgeltgrenze passieren.
- Planbare Dienstpläne: Arbeitgeber:innen können Minijobber:innen gezielt einteilen und flexibel auf Ausfälle oder Stoßzeiten reagieren.
- Transparente Überstundenregelung: Mehrstunden können korrekt dokumentiert, ausgeglichen oder vergütet werden – ganz nach Absprache im Arbeitsvertrag.
- Lohnabrechnung leicht gemacht: Alle Daten stehen digital zur Verfügung – für eine fehlerfreie Abrechnung mit Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze.
Mindestlohn für Minijobber:innen ab 2026
- Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass auch Minijobber:innen diesen Betrag pro geleisteter Stunde erhalten.
- Durch die Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 € monatlich, bleibt der monatliche Stundenumfang bei ca. 43 Stunden (603 € / 13,90 €).
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende im Rahmen ihrer Berufsausbildung
- Pflichtpraktikant:innen
- Ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
- Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Arbeitgeber:innen müssen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen.
- Es gelten dieselben Pflichten wie bei Midijobs – inklusive Lohnsteuerabzug und Anmeldung zur Sozialversicherung.
- Rückwirkende Forderungen durch die Minijob-Zentrale oder Deutsche Rentenversicherung sind möglich, wenn Verstöße bei Betriebsprüfungen festgestellt werden.
Weitere Pflichten für Arbeitgebende bei Minijobs
- Meldung an die Minijob-Zentrale: Jede geringfügige Beschäftigung muss digital gemeldet werden.
- Arbeitsvertrag schriftlich festhalten: Vereinbarungen zu Entgelt, Arbeitszeit und Einsatzgebiet müssen dokumentiert werden.
- Verdienstgrenze im Blick behalten: Die 603-€-Grenze (2026) darf nur unter den bekannten Ausnahmen überschritten werden.
- Urlaubsanspruch & Lohnfortzahlung: Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Zeiterfassung & Lohnabrechnung: Diese Pflichten gelten auch bei Minijobs – idealerweise digital, z. B. mit gastromatic.
Fazit: Die Minijob-Jahresgrenze 2026 richtig anwenden – rechtssicher, planbar und effizient
- Wer Minijobber:innen beschäftigt, muss die neue Verdienstgrenze genau im Blick behalten, besonders bei schwankenden Einsätzen oder saisonaler Mehrarbeit.
- Kurzfristige Beschäftigungen können eine sinnvolle Alternative sein, wenn die 603-Euro-Grenze regelmäßig überschritten würde.
- Verstetigte Entgelte oder Arbeitszeitkonten sorgen für mehr Planungssicherheit und helfen, Überschreitungen zu vermeiden.
- Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung, das ist kein Nice-to-have, sondern gesetzlich verpflichtend.
- Bei Fehlern drohen Nachzahlungen und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Betriebsprüfungen durch die Minijob-Zentrale oder die Deutsche Rentenversicherung.
FAQ
Wie hoch ist die Minijob Jahresgrenze 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Jahresgrenze in Deutschland bei 7.236 Euro. Grundlage ist die neue monatliche Entgeltgrenze von 603 Euro, die an den gesetzlich festgelegten Mindestlohn gekoppelt ist. Wer als Minijobber:in im Jahresverlauf nicht mehr als 7.236 Euro verdient, bleibt weiterhin geringfügig beschäftigt – ohne Sozialversicherungspflicht.
Gibt es 2026 eine neue Verdienstgrenze im Minijob?
Ja. Zum 1. Januar 2026 steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro, entsprechend einer Jahresgrenze von 7.236 Euro. Grund dafür ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze passt sich automatisch an – dieses System nennt sich dynamische Geringfügigkeitsgrenze.
Was ändert sich für Arbeitgeber beim Minijob 2026?
Arbeitgebende müssen ab 2026 die neue Minijob-Grenze von 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr beachten. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn auf 13,90 €/Stunde, was direkte Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob hat. Zudem gilt: Wer diese Grenzen überschreitet, begründet automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Midijob).
Wie funktioniert die dynamische Minijob-Grenze?
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, wenn der gesetzliche Stundenlohn erhöht wird. Die Formel:
Monatliche Verdienstgrenze = 43,33 Stunden × Mindestlohn
Im Jahr 2026 bedeutet das: 43,33 × 13,90 € = 603 € monatlich. So bleibt das Arbeitsvolumen im Minijob trotz steigender Löhne konstant – ein Plus für Planung und Fairness.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wird die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich überschritten, wird das Beschäftigungsverhältnis automatisch sozialversicherungspflichtig – es entsteht ein Midijob. In dem Fall müssen sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob 2026?
Ein Minijob liegt 2026 vor, wenn das regelmäßige Einkommen nicht über 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr liegt. Beim Midijob (Übergangsbereich) liegt das Einkommen zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig, bieten dafür aber einen vollen Versicherungsschutz – bei reduzierten Abgaben für beide Seiten.
Ist ein Minijob steuerfrei?
Ja, wenn er pauschal versteuert wird (z. B. 2 % Lohnsteuer + Sozialabgaben), bleibt der Verdienst steuerfrei für die Minijobber:innen, sofern kein Hauptjob besteht.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber:innen?
Ja. Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,80 € pro Stunde – unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Auch Minijobs müssen entsprechend vergütet werden.
Wie unterstützt gastromatic bei der Einhaltung der Minijob-Grenzen?
Mit dem gastromatic Urlaubs- & Arbeitszeitplaner kannst du:
- Stunden & Entgelt automatisch berechnen
- Grenzüberschreitungen erkennen
- flexible Schichtplanung umsetzen
- und rechtskonform dokumentieren
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