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Mindestlohn 2024

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2024: Änderungen & Ausblick

Die Mindestlohnkommission schlug im Juni 2023 einen Anstieg auf 12,41 € vor, Sozialverbände forderten jedoch eine Erhöhung auf 14 € – Wie geht es jetzt weiter?
  • 1.
    Kurz und knapp
  • 2.
    Reaktion aus dem Gastgewerbe zum gesetzlichen Mindestlohn
  • 3.
    Ausblick: Wird der Mindestlohn weiter erhöht?

Kurz und knapp

Die Mindestlohnkommission beschloss in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder, aber gegen die Stimmen der Gewerkschaften, den gesetzlichen Mindestlohn in 2 Stufen zu erhöhen: zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € je Stundenlohn (brutto).
Dieser Vorschlag wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Mindestlohnkommission, die zur Anpassung des Mindestlohns 2015 eingerichtet wurde, nicht im Einvernehmen getroffen. Die Gewerkschaften in ihrer Funktion als Vertretung der Arbeitnehmenden lehnten den Vorschlag der Mindestlohnkommission ab, da in ihren Augen die Anhebung zu gering angesetzt war.
Der Vorschlag orientiert sich an der Tarifentwicklung und berücksichtigt regelmäßig die wirtschaftliche Lage mit dem Ziel, einen Mindestschutz der Arbeitnehmenden zu garantieren, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden.

Reaktion aus dem Gastgewerbe zum gesetzlichen Mindestlohn

Die nur geringe Erhöhung des Mindestlohns löste im Gastgewerbe unterschiedliche Reaktionen aus – zum einen kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die niedrige Anpassung, zum anderen sieht der DEHOGA auch positive Aspekte darin.
Hier sei nämlich laut DEHOGA ohnehin eine Entlastung der Betriebe notwendig, da diese durch den rasant angestiegenen Mindestlohn auf 12 € pro Stunde starken Kostendruck verspüren und bereits Personalkostensteigerungen von durchschnittlich 21,5 % zu verzeichnen hatten.
Es sei eine Herausforderung für gastronomische Unternehmen, die Lohnsteigerungen zu erwirtschaften – die Inflation treffe schließlich nicht nur die Beschäftigten, sondern gleichermaßen Betriebe und Gäste.
Insofern sei die Erhöhung von 41 Cent das richtige Maß, um einerseits dem Mindestlohngesetz gerecht zu werden und andererseits Geschäftsschließungen und Personalabbau zu vermeiden.
Die NGG wiederum kritisiert den Vorschlag der Mindestlohnkommission, da sie völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehe und nicht in unsere Zeit passe. Gerade vor dem Hintergrund der Inflation und des nachlassenden Konsums sei eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns dringend nötig gewesen.
Einerseits, um die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten zu stützen, andererseits aber auch, um in diesem Zuge zu einem wirtschaftlichen Aufschwung beizutragen. Auch Bezug nehmend auf die Europäische Mindestlohnrichtlinie sei der vorgeschlagene Mindestlohn zu niedrig angesetzt.
Laut Richtlinie sollte der Mindestlohn nicht weniger als 60 % des Medianlohns betragen, sodass aktuell der Mindestlohn zu Anfang 2024 auf 13,50 € pro Stunde angehoben werden müsste.

Ausblick: Wird der Mindestlohn weiter erhöht?

In Kraft tritt der Vorschlag der Mindestlohnkommission nach dem Mindestlohngesetz allerdings erst nach Verordnung durch die Bundesregierung. Durch die aktuelle Debatte kristallisieren sich auch konträre Stimmen in der Politik heraus: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte beispielsweise an, den Beschluss der Mindestlohnkommission in Höhe von 12,41 € ab dem 1. Januar 2024 umsetzen zu wollen.
SPD-Parteichef Lars Klingbeil wiederum möchte sich für eine Mindestlohn-Erhöhung auf bis zu 14 € die Stunde einsetzen; er bezieht sich hierbei sowohl auf die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie als auch die verkannte Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland, für die die geringe Erhöhung des Mindestlohns keine angemessene Entlastung darstellen könne.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autor*innen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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