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Midijob

Übergangsbereich Midijob: Basics & Chancen für die Gastronomie

Wenn es um Beschäftigungsverhältnisse geht, haben wahrscheinlich die meisten Menschen Wissenslücken.
  • 1.
    Ursprung des Midijobs
  • 2.
    Was ist der Übergangsbereich und wieso gibt es diesen?
  • 3.
    Sozialversicherungsbeiträge
  • 4.
    Welche Ansprüche bestehen gegenüber den Sozialversicherungen?
  • 5.
    Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
  • 6.
    Midijobs für Arbeitgeber*innen
  • 7.
    Fazit zum Anstellungsverhältnis „Midijob“
Wie unterscheidet sich ein Minijob von einem Midijob und was sollte man als Arbeitgeber*in sowie Arbeitnehmer*in unbedingt darüber wissen? Was ist rechtlich bei dem Thema Minijob maximaler Verdienst zu beachten? Wir fassen kompakt die Basics dazu zusammen und zeigen auf, wieso Midijobber*innen gerade in der Gastronomie mehr zum Einsatz kommen könnten bzw. welche Chancen das für die Gastronomie birgt.

Ursprung des Midijobs

Der Midijob geht zurück auf die rot-grüne Bundesregierung und die Verabschiedung der Hartz-Gesetze in 2003. Mit dem Ziel, die sogenannte „Teilzeitmauer“ einzureißen, wonach bei Überschreitung der Minijob-Entgeltgrenze die Beiträge plötzlich hoch wurden, wollte man ein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis für Minijobber*innen attraktiver machen.
Zuvor war die Überschreitung der Minijob-Entgeltgrenze durch die volle Verbeitragung von 21 % gekennzeichnet. Die Folge waren enorme Einbußen beim tatsächlichen Entgelt bereits bei geringem Bruttomehrverdienst. Eine Überschreitung war also entsprechend unattraktiv.

Was ist der Übergangsbereich und wieso gibt es diesen?

In Folge dessen wurde eine Zone kreiert, in der die Sozialversicherungsbeiträge auf Seiten der Arbeitnehmer*innen linear von einem vergünstigten Satz auf den vollen Beitragssatz ansteigt. Der Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) erstreckt sich heute von der aktuellen Minijobgrenze bei 538,01 € bis zu einem Entgelt von 2000 €. Anstellungsverhältnisse in diesem Gehaltsbereich bezeichnet man – mit Ausnahme von Ausbildungsverhältnissen – als Midijob.

Sozialversicherungsbeiträge

Der steigende Satz an Sozialversicherungsbeiträgen bewegt sich zwischen 11 % und dem vollen Satz von 21 %. Der Vorteil für Arbeitnehmende löst sich also mit zunehmendem Verdienst wieder auf. Auf Seiten der Arbeitgebenden sind im gesamten Übergangsbereich die vollen Sozialbeiträge zu entrichten. In Abgrenzung zum Minijob gibt es beim Midijob keine pauschale Versteuerung durch Arbeitgebende. Das Einkommen aus dem Midijob wird zusammen mit anderen möglichen Einkommen über dem Grundfreibetrag komplett versteuert.

Welche Ansprüche bestehen gegenüber den Sozialversicherungen?

Beiden Anstellungsarten gemein sind das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die gesetzlichen Kündigungsfristen und der Urlaubsanspruch bei Minijob sowie Midijob. Der Midijob unterscheidet sich vom Minijob durch die Sozialversicherungsabgaben und die daraus entstehenden Ansprüche. Aber welche Ansprüche können Arbeitnehmende gegenüber den Sozialversicherungskassen geltend machen?
  1. Rentenversicherung: Midijobber*innen haben einen vollwertigen Anspruch auf die Leistungen der deutschen Rentenversicherungskasse. Hierzu zählen auch beispielsweise Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Riester-Förderung.
  2. Kranken- und Pflegeversicherung: Arbeitnehmer*innen sind komplett versichert und haben Anspruch auf Krankengeld.
  3. Arbeitslosenversicherung: Nach zwölf Monaten in der Tätigkeit besteht in Abgrenzung zum Minijob Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  4. Unfallversicherung: Auch hier sind Midijobber*innen vollwertige Mitglieder.
Selbstverständlich orientieren sich Leistungen wie Rente, Arbeitslosengeld oder Krankengeld am Verdienst, der auf maximal 2000 € pro Monat begrenzt ist.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich können mehrere Midijobs miteinander kombiniert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verdienstsumme 2000 € nicht überschritten wird. Bei Überschreitung fällt der Effekt der reduzierten Sozialabgaben weg.
Mit einem Minijob kann der Midijob problemlos kombiniert werden. Dadurch können aus Sicht des Arbeitnehmenden 6456 € pro Jahr steuer- und abgabenfrei hinzuverdient werden. Voraussetzung hierfür ist, dass nicht beide Jobs beim gleichen Arbeitgebenden abgeleistet werden. Gleiches gilt für eine kurzfristige Beschäftigung. Auch Selbstständigen oder Beamten ist es möglich, über einen Midijob Zugriff auf die Sozialversicherungskassen zu erhalten.

Midijobs für Arbeitgeber*innen

Für Arbeitgeber*innen sind Midijobs gegenüber Minijobs eine Möglichkeit, die eigenen Mitarbeitenden an den Sicherungssystemen unseres Sozialstaates umfangreicher zu beteiligen. Für Bewerber*innen, die keine Krankenversicherung haben oder diese selbst zahlen, bildet das eine sehr attraktive Option. Doch nicht nur das: Die von Arbeitgeberseite zu entrichtenden Sozialabgaben in Höhe von 21 % des Verdienstes sind gegenüber der pauschalen Versteuerung von Minijobs um etwa 10 % geringer.
Da die Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich sehr komplex ist, muss hierfür ein etwas höherer Verwaltungsaufwand veranschlagt werden. Diesem Hindernis kann jedoch mit einem Übergangsbereichsrechner begegnet werden, der in den meisten Lohnabrechnungsprogrammen bereits integriert ist. Zu beachten ist, dass auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die jährliche Höchstgrenze einfließt. Steuer- und beitragsfreie Zusatzverdienste wie Zuschläge oder Kinderbetreuung werden hingegen nicht angerechnet.

Fazit zum Anstellungsverhältnis „Midijob“

Midijobber*innen müssen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten, sind aber trotzdem umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Der große Vorteil für Arbeitnehmende liegt also im geringeren Satz an Sozialabgaben im Vergleich zu einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis, während der Anspruch auf den vollen Leistungsumfang der Sozialkassen (wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld) gegeben ist.
Arbeitgebende können sich (neben einem reinen Gewissen im Sinne unseres Sozialstaates) über geringere Kosten zusätzlich zum geschuldeten Entgelt freuen. Für Arbeitnehmer*innen ohne Krankenversicherung bzw. Selbstzahler*innen kann mit dem Midijob ein besonders attraktives Gehaltspaket geschnürt werden. Speziell in der Gastronomie, in der Arbeitnehmer*innen immer wieder über schlechte Arbeitsbedingungen klagen, kann so ein direkter Mehrwert für Mitarbeitende geschaffen werden.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autor*innen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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