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Brandschutz im Gastgewerbe: Advent, Advent - ein Lichtlein brennt…

  • 1.
    Warum ist Brandschutz wichtig?
  • 2.
    Welche Vorschriften gilt es einzuhalten?
  • 3.
    Was beinhaltet eine Brandschutzordnung?
  • 4.
    Brandschutzhelfer
  • 5.
    Fazit zum Brandschutz im Gastgewerbe
„Advent, Advent - ein Lichtlein brennt…  und brennt der Baum erst lichterloh, wird kein Kind mehr froh."
Besonders jetzt in der Adventszeit steigt das Risiko für Brände ungemein. Bei einer weihnachtlichen Deko dürfen Kerzen nicht fehlen - ob am Adventskranz, auf den Tischen oder am Weihnachtsbaum. Passt man hier nicht auf, droht Gefahr, dass das eine oder andere Weihnachtsgesteck in Flammen aufgeht. Da es im Gastgewerbe und insbesondere in den Küchen auch zu anderen Zeiten im Jahr immer heiß hergeht und auch hier ab und zu mal ein Feuer entfacht wird (nicht nur für den Lieblingskollegen), gibt’s im folgenden Artikel einige Infos, welche Vorschriften man zum Brandschutz befolgen sollte, um das worst-case-scenario zu verhindern.

Warum ist Brandschutz wichtig?

Nach einem Brand sind die Schäden meist sehr hoch, insbesondere dann, wenn ein Feuer nicht früh genug bemerkt wird und gelöscht werden kann. Technische Defekte, offenes Feuer oder sogar Brandstiftung können die Ursache für Brände sein. Ob reine Sachschäden an Einrichtung und Gebäude oder im schlimmsten Fall auch Personenschäden, die Ausmaße sind dann Wochen, Monate oder auch noch Jahre später zu spüren. Sind die Schäden zu groß, kann mitunter die Insolvenz drohen. Damit es erst gar nicht zu Bränden mit solchen Ausmaßen kommt, befolgt man am besten einfach die Vorschriften zum Brandschutz - vorausgesetzt man kennt sie.

Welche Vorschriften gilt es einzuhalten?

Um in seinem Betrieb brandschutztechnisch auf der sicheren Seite zu sein, sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Es gibt zum einen die Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Gewerbe, welcher von den Ländern in den entsprechenden Bauordnungen vorgegeben wird. Hier gibt die "Musterbauordnung" (MBO) zum Beispiel vor: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“ (§3 Abs. 1 MBO)
Es wird ebenfalls geregelt, welche Baustoffe verwendet werden dürfen, wo und welche Brandschutztüren installiert werden müssen, welche Flucht- und Rettungswege man planen muss und welche Anforderungen an Haustechnikanlagen gestellt werden (z.B. Aufzugsanlagen). Wichtig: Die Vorgaben zum Brandschutz betreffen alle Menschen, die das Gebäude betreten oder in dessen Nähe verkehren. Dazu zählen nicht nur die eigenen Mitarbeiter und Gäste, sondern auch alle, die das Gebäude nur passieren oder kurz betreten. Umsetzen muss dies der Bauherr bzw. Betreiber des Objekts.

Mitarbeiter schützen

Da man als Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen muss, gibt es auch hier ein paar Gesetze, die regeln, wie man sich in Sachen zu verhalten hat. Das Arbeitsschutzgesetz definiert in Ergänzung durch die Arbeitsstättenverordnung maßgeblich, was zu beachten ist. Hierunter fällt auch das Beurteilen, ob der Mitarbeiter einer Gefährdung ausgesetzt sein könnte; zudem gilt es sicherzustellen, „dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst geringgehalten werden.“ Im Anhang zur Verordnung ist hier unter Punkt 2.2 auch der Brandschutz erwähnt. Es ist vom Arbeitgeber mitunter dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz des Mitarbeiters mit genügend Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldern und Alarmsystemen ausgestattet ist.
Da das Gesetz vorgibt, dass man als Arbeitgeber den Brandschutz im Auge behalten muss, gibt es ergänzend zur Arbeitsstättenverordnung noch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2, A2.3), welche ganz konkret auf die Maßnahmen gegen Brände am Arbeitsplatz eingehen.
Da Bauordnung und Arbeitsschutzgesetz in der baulichen Thematik manchmal voneinander abweichend können, muss hier im Einzelfall beurteilt und begründet werden, welchen Standard man wählt.

Wie hält man die Vorschriften ein?

Grundsätzlich sollte für den Mitarbeiter immer der Anspruch bestehen, alle Anforderungen bezüglich des Brandschutzes einer Arbeitsstätte zu berücksichtigen.

Gefahren ermitteln

Jedes Gebäude unterliegt einer Brandgefährdung, da man immer von einem Brand ausgehen muss. Um die erforderlichen Maßnahmen an den Brand- bzw. Arbeitsschutz zu definieren, müssen zunächst Gefährdungen ermittelt werden. Wo arbeiten meine Mitarbeiter? Und liegt hier eventuell eine erhöhte Brandgefährdung vor? Im Gastgewerbe ist davon auszugehen, dass in jedem Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt und die Maßnahmen entsprechend gewählt werden müssen – hier gibt's eine Liste aller Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung unter Punkt 6.
Es hilft nicht im Küchenbereich einen Feuerlöscher aufzustellen und den Mitarbeitern die 112 mit auf den Weg zu geben, da man ihnen gegenüber arbeitsschutzrechtliche Verantwortung trägt. Das Schützen der Mitarbeiter (und der Gäste) vor Bränden erfolgt in den verschiedensten Bereichen und mit unterschiedlichen Methoden. Man unterscheidet im Brandschutz vorbeugende und abwehrende Maßnahmen:
  • Zu vorbeugenden Maßnahmen gehören alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die man ergreift, um Brände zu verhindern. Kommt es dennoch zu einem Brand, greifen die abwehrenden Maßnahmen, die dafür sorgen, dass ein Brand nicht außer Kontrolle gerät und schnell gelöscht werden kann.
  • Zum vorbeugenden Brandschutz gilt es nicht nur die Mitarbeiter über Risiken im Alltag zu unterweisen. Nicht zuletzt dahin gehend, wo Brände entstehen können und wie man sie vermeidet.

Brände vermeiden

  1. Kerzen und offene Flammen (z. B. Gasherd) nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  2. Rauchverbote aussprechen
  3. Streichhölzer und Aschenbecher nicht in Papierkörbe entleeren
  4. Kaputte Steckdosen und Steckdosenleisten entsorgen
  5. Elektrogeräte bei Verlassen der Arbeitsstätte ausschalten
Da der Brandschutz bei großen Immobilien sehr umfangreich sein kann und die Gesetzestexte lang sind, sollte man sich einen externen Brandschutzplaner ins Boot holen, welcher zusammen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in eine Brandschutzordnung ausarbeitet.

Was beinhaltet eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist eine Art individuelle Hausordnung für den Fall eines Brand und fasst zusammen, wie sich Mitarbeiter und Gäste im Brandfall verhalten sollen. Hierauf sind Notausgänge, Feuerlöscher und Sammelpunkte gekennzeichnet. Der Aufbau und Inhalt orientieren sich immer an der DIN 14096, sodass man als Laie z.B. in ganz Deutschland immer den gleichen Aufbau eines Rettungsplans wiederfinden kann.
Flucht- und Rettungsplan
Abb. 1: Flucht- und Rettungsplan
Es kann vorkommen, dass innerhalb eines Betriebes verschiedene Brandschutzordnungen für unterschiedliche Arbeitsbereiche erforderlich sind. Weil jedes Gebäude anders ist, gibt es keine Musterbrandschutzordnung, sie muss immer individuell erstellt werden. Da sich die bauliche Nutzung ändern kann, muss durch fachkundiges Personal überprüft werden, ob die Brandschutzordnung noch aktuell ist. Sind alle Punkte in der Brandschutzordnung korrekt und gesetzestreu ausgearbeitet, ist man in puncto Brandschutz gut aufgestellt.
Die Brandschutzordnung gliedert sich immer in drei Teile A, B und C, wobei jeder Teil an eine andere Personengruppe gerichtet ist und eine andere Aufgabe hat.

Teil A – Alle Mitarbeiter und Gäste/Besucher – Aushang des Rettungsplans, Verhalten im Brandfall

Übliche Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A (also dem Aushang) sind:
  • Ruhe bewahren
  • Brand melden (Notruf 112)
  • In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
  • Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)
Brandschutzordnung Teil A DIN 14096
Abb. 2: Brandschutzordnung Teil A DIN 14096

Teil B – Alle Mitarbeiter – Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Hinweise zum Verhalten im Brandfall

Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 sieht wie folgt aus:
  • Brandverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmsignale und Anweisungen
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Brandmeldung
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln
Ganz wichtig: Teil B sollte allen Mitarbeitern in Bereich mit erhöhter Brandgefährdung in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden.

Teil C – Mitarbeiter mit besonderen Schutzaufgaben – regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen (Brandschutzhelfer und -beauftragte) zu.

Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:
  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge

Brandschutzhelfer

Weil ein Brand für einen Betrieb und die Menschen darin immer eine echte Gefahr darstellt, ist es nicht nur wichtig, seine Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen, sondern sie auch als Unterstützung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit einzusetzen. Diese Rolle nennt sich Brandschutzhelfer.
Zu einer vollständigen Brandschutzordnung gehört also nicht nur die regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter, sondern auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2, Abschnitt 6.2 ist die Bestellung von Brandschutzhelfern Pflicht.
Die Ausbildung dauert in der Regel nur ein bis zwei Stunden. Hier wird Wissen zum Thema Brandschutz vermittelt und es werden Löschübungen geprobt. Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers im Betrieb sind:
  1. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  2. Bedienung von Feuerlöschern, Wandhydranten
  3. Evakuierung – Kenntnisse über Flucht- u. Rettungswege, sowie Sammelplätze
  4. Einweisung der Feuerwehr
Die Anzahl an zu bestellenden Brandschutzhelfer richtet sich nach der Anzahl an Mitarbeitern im gesamten Betrieb. Die Kenngröße laut ASR 2.2 ist hier 5% der Mitarbeiter. Da man im Gastgewerbe im klassischen Sinne von Schichtbetrieb sprechen kann, sollten hier alle Mitarbeiter in den gefährdeten Bereichen (Küchen) zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein, sodass immer ein Brandschutzhelfer anwesend sein kann.

Fazit zum Brandschutz im Gastgewerbe

Weil Brände einem Angst und Schrecken bereiten und die Existenz bedrohen, sollte man immer dafür sorgen, dass die notwendigen Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Ausmaße und der finanzielle Verlust, werden einem erst nach einem großen Brand bewusst und vorher oft mit Sätzen wie „Wieso sollte es bei uns passieren?“ oder „Wir passen schon auf!“ abgetan. Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig (mind. 1x pro Jahr) über die Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich und vor allem im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden.
Eine Feuerversicherung, das Installieren von Rauchmeldern und Feuerlöschern, die Erstellung von Brandordnung und Ausbildung von Brandschutzhelfern sind zwar mit Ausgaben verbunden, aber die Kosten bei einem Großbrand mit Personenschaden sind wesentlich höher. Nicht nur deshalb sollte man den Brandschutz und die Sicherheit seiner Mitarbeiter und Gäste ernst nehmen. Mit gesundem Menschenverstand lassen sich zwar viele Brände vermeiden, aber gegen die Natur und technische Defekte kommt man leider nicht unbedingt an. Deswegen unser Tipp hier: Vorsicht (und vor allem eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall) ist besser als Nachsicht.

Quellen

Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autor*innen übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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