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Arbeitsunfall in der Gastronomie: Was tun?
Laut Statistik kommt es in Deutschland alle 18 Sekunden zu einem Arbeitsunfall. Jeder 25. davon zieht schwerwiegende Verletzungen nach sich. Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich auch Späne und daher bleibt auch das Gastgewerbe freilich nicht davon verschont.
Die meisten Arbeitsunfälle unserer Branche passieren in der Küche, gehen aber meistens glimpflich aus. Aber was fällt denn alles unter die Kategorie Arbeitsunfall? Eine Geschichte passend zum Thema erzählte uns kürzlich ein Kunde aus dem Allgäu.
Keine Angst, mit Geschichten über abgehackte Fingerkuppen und verbrühte Haut wollen wir Euch heute nicht schocken. Über die Geschichte lässt sich fast etwas schmunzeln – auch deshalb, weil sich zum Glück niemand verletzt hat.
Der Arbeitsunfall über den wir heute berichten wollen ist kein typischer Unfall am Arbeitsplatz oder vom Arbeitsweg. Denn es geht um eine Beschädigung eines Hilfsmittels. Denn auch die Beschädigung sogenannter Hilfsmittel, beispielsweise Brillen oder Prothesen, werden als Arbeitsunfall bezeichnet!
Genau das passierte einer Angestellten eines Kunden aus dem Allgäu. Diese Mitarbeiterin leidet an einer starken Sehbeeinträchtigung und sieht ohne Brille nicht viel. Im Eifer des Gefechts, in der Küche geht es ja bekanntlich auch mal etwas ruppiger zu, fiel der Küchenhilfe ihre Brille runter und bevor sie sie aufheben konnte, setzte einer der Kollegen seinen Fuß auf die so wichtige Sehhilfe. Die Folge war schließlich, dass die Mitarbeiterin Ihre Schicht unterbrechen musste, denn ohne Brille sah sie nun wirklich nicht genug um unfallfrei weiter ihrer Arbeit nachzugehen. Nachdem die Mitarbeiterin also nach Hause geschickt wurde, meldete unser Kunde den Vorfall bei der gesetzliche Unfallversicherung. Das ist eine Pflicht die jedem obliegt und binnen 3 Tagen erfolgen muss. Schließlich löschte er ihre bereits begonnene Frühschicht aus dem Dienstplan, erstellte eine Abwesenheit unter der Kategorie Arbeitsunfall und sorgte über die Ausschreibung einer offenen Schicht für Ersatz.
GUT ZU WISSEN
Um alles weitere kümmert sich bei Berufsunfällen der Unfallversicherungsträger, dieser trägt nicht nur die Behandlungskosten, sondern ersetzt eben auch bei Berufsunfällen beschädigte Hilfsmittel und kommt in besonders schweren Verletzungsfällen auch für jegliche Rehabilitationsmaßnahmen auf. Das sogenannte Verletzungsgeld wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde und beträgt, anders als das normale „Krankengeld“, bis zu 80% des Bruttoentgelts.
In unserem Fall wurde die Brille der Mitarbeiterin und eine vorgeschriebene Untersuchung vom Unfallversicherungsträger komplett ersetzt. Nachdem eine neue Brille bestellt und angefertigt wurde konnte die Mitarbeiterin wieder wie gehabt ihrer Arbeit nachgehen. Unserem Kunden ist durch den Ausfall glücklicherweise auch kein größerer Schaden entstanden und mittlerweile kann er schon fast über diesen interessanten Vorfall lachen.
Wie sieht es bei Euch aus mit Arbeitsunfällen? Wie geht Ihr am besten mit kurzfristigen Ausfällen während der Arbeitszeit um?
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