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Neue Ausbildungsordnung

Ausbildung, aber richtig! Neue Ausbildungsordnung, neue Ausrichtung – Webinar mit Sascha Dalig und Andrea Sahmer

Seit dem 1. August 2022 gilt die neue Ausbildungsordnung in der Hotellerie und dem Gastgewerbe. Im heutigen Beitrag stellen wir sie euch vor– ein aktuelles und für alle in der Hopsitality extrem relevantes Thema.
  • 1.
    Über Sascha
  • 2.
    Über Andrea
  • 3.
    Die Besten der Besten – unsere Auszubildenden
  • 4.
    Weiterentwicklung der Berufe und des Berufsbildes
  • 5.
    Neue Themen in der Ausbildungsordnung
  • 6.
    Gestreckte Abschlussprüfung
  • 7.
    Berufliche Handlungsfähigkeit
  • 8.
    Fazit
Ihr wollt wissen, worauf ihr euch in Sachen Ausbildung einstellen solltet und wieso die Ausbildung ein Investment in die Branche und die Branchenloyalität für junge Menschen und Betriebe ist? Dann seid ihr hier goldrichtig! Im Webinar führt uns Sascha Dalig durch den Prozess der Neuordnung und gibt einen Ausblick auf das, was auf die Betriebe zukommt. Andrea Sahmer, Coach & Beraterin für Hotelkultur-Entwicklung, nimmt den Ball auf und arbeitet dazu interaktiv mit euch.
Für mehr Informationen zum Prozess der Neuordnung und den regen Austausch im Webinar mit Andrea, könnt ihr euch auf unserem Youtube-Channel den Mitschnitt des Webinars noch anschauen: .

Über Sascha

Sascha Dalig, Regional Director Central Europe von Wyndham Hotels & Resorts, hat lange an der Gestaltung der neuen Ausbildungsordnung mitgewirkt und setzt sich für die Förderung junger Talente in der Hotellerie ein. In seiner Position als Regionaldirekt betreut er die Franchise Partner des zentraleuropäischen Netzwerks in strategischen und operativen Fragen. Er kümmert sich auch gemeinsam mit den Partnern um die Entwicklung der Hotels und ist seit 2005 im Prüfungsausschuss der IHK in Hannover aktiv. In letzterer Tätigkeit durfte er an der Ausbildungsordnung mitwirken und mitgestalten gemeinsam mit einem Team, die sich für die Branche und die Auszubildenden einsetzen.

Über Andrea

Andrea ist inzwischen seit etwa 30 Jahren in der Hotellerie tätig. Sie war 10 Jahre lang Ausbildungsverantwortliche und fing dann an, als Beraterin und Coach für Führungskräfte Workshops und Seminare zu geben. Heute ist sie Inhaberin von SAHMER Hotelkultur-Entwicklung und begleitet Unternehmen zusätzlich zum Führungscoaching auch in ihrem kulturellen Wandel, der Organisationsentwicklung und der internen Kommunikation. Nebenbei ist sie als Autorin und Dozentin bei der Deutschen Gesellschaft für berufliche Bildung tätig.

Die Besten der Besten – unsere Auszubildenden

Die alten Ausbildungsordnungsordnung im Gastgewerbe bestehen seit 1998, also inzwischen fast einem Vierteljahrhundert. In dieser Zeit hat sich technisch so viel verändert – beispielsweise die Nutzung von mobilen Endgeräten oder die Umstellung auf Cloud-Systeme im beruflichen Alltag. Diese Dinge sind für uns heute ganz selbstverständlich, aber wurden in den Ausbildungsordnungen bisher nicht berücksichtigt.
Was 1998 gemacht wurde, war zum damaligen Zeitpunkt state of the art – besser hätte man es nicht planen können. Was aus dieser Planung aber entstand, war in der letztendlichen Ausführung ein bunter Mix: es gab viele lokale Anpassungen, sodass innerhalb derselben Ausbildungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Prüfungen abgenommen wurden. Während die Auszubildenden im Sauerland in Housekeeping geprüft werden, werden sie in Hannover im Drei-Gang-Menü zur französischen Servicemethode abgeprüft. Hier hat sich Sascha mit seinem Team gefragt: sind das Prüfungen, die Hotelfachleute absolvieren müssen? Sind das wirklich die Leute, die in den Hotels gebraucht werden? Oder müssen wir uns überlegen, wie wir die Berufe deutlichen schärfen? Mit diesen Überlegungen und weiteren Wieso, Weshalb, Warum-Fragen haben Sascha und das IHK-Team 2012 damit angefangen, Umfragen bei den DEHOGA Mitgliedern zu machen: Was braucht eigentlich die Ausbildung? Was wünscht ihr euch? Was soll verändert werden?
Dabei kam heraus, dass die Inhalte nicht aktuell genug waren. Das Beispiel der französischen Serviermethode ist ein klassisches Beispiel dafür. Außerdem kam heraus, dass Prüfungsstrukturen sich verändern müssen und eine Vergleichbarkeit mit den unterschiedlichen Beschulungen und Bundesländern geschaffen werden sollte. Es soll sichergestellt werden, dass die Hotelfachleute in Bayern die gleichen Qualifikationen haben wie die Kolleg*innen an der Nordsee, sodass die Mitarbeitenden überall dieselbe Basis haben, auf der sie selbst einerseits aufbauen können und auf die wir uns als Unternehmer*innen auf den anderen Seite verlassen können.

Weiterentwicklung der Berufe und des Berufsbildes

Das Ziel ist es, unter einer gemeinsamen Vision in einer Richtung voranzugehen und die einzelnen Berufe zu schärfen. Einerseits geht es also darum, als Berufsfamilie eine Einheit zu bilden, die weiß, in welche Richtung man gehen möchte und andererseits innerhalb dieser Berufsfamilie Expert*innen auszubilden – wer hat welche Aufgaben? Wer ist Expert*in für welches Gebiet? Wo zieht man die Trennlinie zwischen den Hotelfachleuten, den Kaufleuten und den Veranstaltungsfachleuten?
Die feste Überzeugung von Sascha und dem IHK-Team ist es, dass sie durch die Neuordnung den Nachwuchs in der Branche sichern werden. Der Nachwuchs soll gut ausgebildet werden und vor allen Dingen soll verlässlich und vergleichbar geprüft werden können.
Wenn meine eine Ausbildungsordnung neu konzipiert, sind viele Menschen und Institutionen daran beteiligt – die Kultusminister Konferenz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der DEHOGA sind nur einige wenige Glieder in der Kette, die Sascha beispielhaft nennt. Man kann aber auch jetzt schon erkennen: das sind sehr viele Beteiligte. Daher ist es nicht verwunderlich, dass so eine Neuordnung viel Zeit, Koordination und Administration kostet. Am Ende muss sie vom Bundeswirtschaftsministerium noch abgezeichnet und freigegeben werden. Nichtsdestotrotz sind all diese Beteiligten Menschen und Institutionen, die in eine gemeinsame Richtung gehen: sie kämpfen zusammen für die Nachwuchssicherung und das Ziel, das Branche weiter nach vorne zu bringen.

Neue Themen in der Ausbildungsordnung

Bei der Ausarbeitung der neuen Ausbildungsordnung schwebten über Saschas Team verschiedene Themen, die als Leitbild für die Konzeptualisierung dienten: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Wertschätzung. Das sind sogenannte integrative Berufsbildpositionen, das heißt: sie haben keinen festen Platz im Ausbildungsrahmenplan, denn sie sind permanent zu vermitteln. Gleichzeitig kann von der Ausbildungsordnung nicht vorgeschrieben werden, wie diese Punkte im Unternehmen gelebt werden sollen – man kann nur den Anstoß geben, dass da, wo es möglich ist, beispielsweise die Digitalisierung genutzt werden soll, da es ein zusätzlicher Attraktivitätsfaktor für junge Nachwuchstalente sein kann. Das kann in Form von Revenue Management Systemen geschehen oder durch ein Personalplanungstool wie gastromatic – hier ist allerdings individuell von jedem einzelnen Unternehmen selbst zu beurteilen, welchen Rahmen sie nutzen können.
Im Bereich der Nachhaltigkeit ist besonders das Thema Food Waste relevant; auch Energie ist ein wichtiges Thema in diesem Wissensblock. Auch das Verständnis, was genau Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag beinhaltet, muss geschärft werden.
Die Wertschätzung ist ein Thema, das im Unternehmen gelebt werden muss, damit es authentisch durchgeführt werden kann. Es bringt nichts, wenn jemand dazu angehalten wird, mal kurz die Mitarbeitenden zu loben, wenn der Umgang im Alltag keine Wertschätzung signalisiert. Im Leitbild der neuen Ausbildungsordnung haben Sascha und das Team den Punkt der Wertschätzung in die Berufsbildposition für die Leitung und Führung von Mitarbeitenden integriert. Hierbei handelt es sich um ein absolutes Novum in einer Erstausbildung. Die Idee dahinter ist, dass Auszubildende eine Idee dafür kriegen, auf welche Art und Weise Gespräche geführt werden und welcher Rahmen geschaffen werden muss, damit in diesen Gesprächen ein angenehmes Klima herrscht. Auch werden sie darauf geschult, gesetzliche Rahmenbedingungen im Hinterkopf zu behalten und dem Team eine Sicherheit zu geben, die eine Wertschätzung in der täglichen Arbeit vermittelt.

Gestreckte Abschlussprüfung

Auch hier wurde ein absolutes Novum geschaffen. Bisher war es so, dass es eine Zwischenprüfung gab, bei der es reichte, dass die Auszubildenden körperlich anwesend waren und ihre Namen auf dem Papier verewigten. Es war sozusagen die Zulassung zur Abschlussprüfung und hatte im Sinne einer eigentlichen Zwischenprüfung dementsprechend wenig bis keine Wertigkeit.
Mit der gestreckten Abschlussprüfung wird sich dieser Ablauf ändern: Teil 1 der Abschlussprüfung wird nach 16 – 18 Monaten stattfinden und wird mit einer Gewichtung von 25 Prozent in die Abschlussnote einfließen. Teil 2 findet dann am Ende der Ausbildung statt.
Diese Neuerung bedeutet für Ausbilder*innen nun, dass sie sicherstellen müssen, dass die Inhalte bis zum ersten Teil der Abschlussprüfung bereits sicher vermittelt wurden und die Prüflinge wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie in die Prüfung gehen. Eine Ausnahme bildet hierbei die Ausbildung für bestimmte Berufe, die zwei Jahre lang dauert – hier findet Teil 1 der Abschlussprüfung bereit nach 12 Monaten statt.
Generell war es das Ziel, alle Berufe auf eine Ausbildungszeit von 3 Jahre zu heben; gleichzeitig ist es aber auch so, dass es Jugendliche gibt, die praktisch orientiert sind und mit dem 3-jährigen Lernstoff zu kämpfen haben – für sie ist es natürlich vorteilhaft, nach 2 Jahren Ausbildung eine Abschlussprüfung zu absolvieren und einen festen Beruf in der Hand zu haben, soll die Chance weiterhin ermöglicht werden. Denn wenn man während der Ausbildung merkt, man möchte gerne das dritte Jahr noch anhängen, ist das in jedem Fall möglich.
gestreckte Abschlussprüfung vom DEHOGA BW
Hier ein Schaubild zur gestreckten Abschlussprüfung vom DEHOGA BW

Berufliche Handlungsfähigkeit

Das Modell der beruflichen Handlungsfähigkeit steckt hinter der Ausarbeitung der neuen Berufsbilder und -positionen: Sinn der Ausbildung soll sein, dass danach Fachkräfte zur Verfügung stehen, die in ihrem jeweiligen Beruf handlungsfähig sind. Hierfür müssen die Auszubildenden in der Ausbildung befähigt werden, eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten. Das 6-stufige Modell der beruflichen Handlungsfähigkeit besteht aus den Teilen:
  • Informieren – Was soll getan werden?
  • Planen – Wie kann der Arbeitsauftrag umgesetzt werden?
  • Entscheiden – Welcher Lösungsweg wird gewählt?
  • Ausführen – Welche Arbeitsschritte können selbstständig ausgeführt werden und welche im Team?
  • Kontrollieren – Ist der Arbeitsauftrag nach- und fachgerecht durchgeführt worden?
  • Bewerten – Was kann zukünftig noch verbessert werden?
Diese einzelnen Punkte sind eingebettet in die Fachkompetenzen auf der einen Seite und die persönlichen Kompetenzen auf der anderen Seite. Das bedeutet, dass es verschiedene Schritte gibt, die durchgegangen werden müssen, um eine Kompetenz in einem gewissen Bereich zu erwerben.

Fazit

Die neue Ausbildungsordnung ist durch die Neuauflage ein Investment in die Branche. Es gibt jetzt 7 neu geordnete Berufe mit geschärften Inhalten, eine Kompetenzorientierung, die Gestreckte Abschlussprüfung, das flexible Modell der 2-jährigen Berufsausbildung mit Durchlässigkeit zu 3-jährigen Ausbildung und die kodifizierten Zusatzqualifikationen. Die Ausbildungsordnung wurde dahingehend neuauferlegt, dass die Chance zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung genutzt wurde, damit sowohl die Auszubildenden als auch die Betriebe bestmöglich zusammen arbeiten und sich weiterentwickeln können. Also nutzt diese Chance, passt die Stellenpläne im Betrieb an und entwickelt betriebliche Ausbildungspläne in Abstimmung – gerne auch mit eurer Berufsschule und der IHK. Schaut auch gerne in die Umsetzungshilfen rein, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autorinnen und Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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