Teilzeitarbeit

  • 1.
    Begriff
  • 2.
    Typen von Teilzeitarbeit
  • 3.
    Vertragliche Vereinbarungen
  • 4.
    Vor- und Nachteile
  • 5.
    Verwandte Themen
  • 6.
    Einzelnachweise/Zitate/Quellen
  • 7.
    Weblinks

Begriff

Die Teilzeitarbeit ist ein Arbeitsmodell, wonach die Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeit eine reduzierte ist, samt entsprechender Verringerung des Arbeitsentgelts. Arbeitnehmende sind dann teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden; teilzeitbeschäftigt ist auch der geringfügig Beschäftigte (§ 2 TzBfG). In Deutschland gibt es nach Erfüllung einer Wartezeit von 6 Monaten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, gem. § 8 TzBfG. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht gegenüber Vollzeitmitarbeitenden benachteiligt werden, dies ist in § 4 TzBfG geregelt.

Typen von Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie kann befristet oder unbefristet vereinbart werden. Es kann eine fixe tägliche Arbeitszeit vereinbart werden, die nicht der Vollzeit entspricht. Es kann aber auch vereinbart werden, dass an gewissen Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird, welche nicht den Umfang der vollen Arbeitstagewoche erfüllen. Anderenfalls können auch je nach Arbeitsanfall bestimmte Dienstpläne oder Arbeitspläne entwickelt werden. Diese sogenannte Arbeit auf Abruf hat jedoch auch gewisse Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Hier sind die Mitarbeitenden 20 Stunden in der Woche einzuplanen, wobei die tägliche Arbeitszeit 3 Stunden nicht unterschreiten darf. Dies muss den Mitarbeitenden mindestens 4 Tage vor dem Arbeitseinsatz mitgeteilt werden, anderenfalls sind die Mitarbeitenden nicht zur Arbeit verpflichtet.

Vertragliche Vereinbarungen

Die Veränderung der Arbeitszeit auf eine Teilzeitarbeit muss vertraglich vereinbart werden und es muss auch auf die konkrete Ausgestaltung geachtet werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei unbefristeter Vereinbarung einer Teilzeitarbeit die Arbeitnehmenden grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle haben; das ist insoweit bei der vertraglichen Ausgestaltung im Voraus abzuklären.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Flexibilität: Ausgleich zwischen Privatem und Beruflichem
  • Mehr Mitarbeiterzufriedenheit durch mehr Erholung oder Zeit für Familie oder Weiterbildungen
  • Im Vergleich zum Vollzeitgehalt bleibt mehr Netto vom Brutto
  • Arbeitgebende können Mitarbeitende je nach Arbeitsanfall einteilen (bei Arbeit auf Abruf)
  • Möglichkeit von Job-Sharing

Nachteile

  • Bei unbefristeter Teilzeit keine wirkungsvolle Möglichkeit der Mitarbeitenden wieder auf die Vollzeitstelle zu wechseln
  • Möglicher Nachteil bei Karriereentwicklungsmöglichkeiten
  • Niedrigeres Gehalt zur Verfügung

Verwandte Themen

Einzelnachweise/Zitate/Quellen

Weblinks

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